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Channel: Pressefreiheit – Internet-Law
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Presserecht à la Rechtsanwalt Schertz

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Der Kollege Prof. Dr. Schertz gibt ein presserechtliches Informationsschreiben zu seiner Mandantin Bettina Wulff heraus, das er selbst im Internet veröffentlicht, in dem er aber die angesprochenen Journlisten gleichzeitig darauf hinweist, dass dieses Schreiben ausschließlich der presserechtlichen Interessenvertretung dient und nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Das kann man sich nicht ausdenken.

Ich hoffe, der geschätzte Kollege bewertet meine Verlinkung auf seine Onlineveröffentlichung jetzt bloß nicht als unzulässige Veröffentlichung.  Aber ich bin ja schließlich kein Journalist. ;-)


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